Vorsorge für Kinder, die ihre Eltern verlieren
Eltern müssen auch für den Fall Vorsorge treffen, wenn sie z. B. bei einem Verkehrsunfall plötzlich sterben. Die Eltern sollten dann eine Vorsorgevollmacht handschriftlich aufgesetzt haben oder für das Kind einen Vormund benennen in einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag.
Wurde nämlich kein Vormund für das verwaiste Kind benannt, muss das Familiengericht darüber entscheiden.
Auch finanziell sollten die Kinder für einen solchen Fall abgesichert werden.
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei zu dieser Thematik.
Als Eltern minderjähriger Kinder sollten Sie diesen Gedanken nicht verdrängen, sondern sobald wie möglich Vorsorgemaßnahmen treffen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze jederzeit gerne zur Verfügung.