Arbeitsverträge ab 2015 sollten dringend geprüft werden
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 18.09.2018, Az.: 9 AZR 162/18 entschieden, dass in Arbeitsverträgen enthaltene Verfallklauseln dann unwirksam sind, wenn der Vertrag (1.) nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde und (2.) der Mindestlohn vom Verfall nicht explizit ausgenommen wird. Soweit beide Voraussetzungen vorliegen, entfaltet die Verfallregelung keinerlei Wirkung, so dass Altansprüche - bis hin [...]