BAG ändert seine Rechtsprechung und stärkt die Rechte von Arbeitnehmern in Teilzeit
Das BAG hatte den interessanten Fall zu entscheiden, was mit Urlaubsansprüchen passiert, die ein in Vollzeit beschäftiger Arbeitnehmer erwirbt, dann aber in Teilzeit mit weniger Wochenarbeitstagen wechselt, und die Alturlaubstage vor dem Wechsel nicht mehr nehmen kann. Früher vertrat das BAG die Ansicht, dass die Tage entsprechend auf die nun verminderten Wochenarbeitstage herunter zu kürzen [...]