Farbige Wände müssen weiß zurückgegeben werden!
Wie der BGH nun mit Urteil vom 06.11.2013 entschied, hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Mieter die Wohnung oder das angemietete Haus mit bunten Wänden zurückgibt. Mieter sollten sich somit vorsehen und die Wände entweder von vorne herein weiß belassen oder eine Sondervereinbarung in ihrem Mietvertrag aufnehmen, nachdem es ihnen gestattet ist, [...]