Keylogger sind anlasslos tabu für Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 27.07.2017 (Az.: 2 AZR 681/16) klargestellt, dass Arbeitgeber durch den Einsatz so genannter Keylogger (ein Computerprogramm, welches die Tasteneingaben protokolliert, ohne dass dies der Nutzer merkt) nach § 32 Abs.1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) unzulässig ist. Dies gilt zumindest dann, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener Verdacht besteht, dass dieser [...]