Ausschluss von Auskunftsansprüchen gegenüber Treuhandkommanditisten eines Fonds sind unwirksam
Treuhandkommanditisten haben Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschriften der übrigen an der Gesellschaft beteiligten Anleger eines Fonds. Der BGH hat mit Urteil vom 05.02.2013 entschieden, dass ein als Treugeber beigetretener Anleger ein Recht auf die Auskunftserteilung über Namen, Anschriften und die Beteiligungshöhe der übrigen an der Gesellschaft beteiligten Anleger haben. In dem entschiedenen Fall [...]