Trotz Fahrverbot: Führerschein bleibt erhalten

Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 28.04.2020 kann auch bei Ersttätern ohne entsprechende Voreintragung ein Fahrverbot verhängt werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts. Geplant ist in einer neueren Novelle, die in der zweiten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten soll, eine weitere Steigerung des Bußgeldes von derzeit € 80,00 auf € [...]