Neue Entscheidung des BGH zu Schönheitsreparaturen

Neue Entscheidung des BGH zu Schönheitsreparaturen

Nach einer aktuellen Entscheidung vom 08.07.2020 hat der BGH eine Kompromissentscheidung zu Schönheitsreparaturen getroffen (Az. VIII ZR 163/18, VIII ZR 270/18). Mieter, die ihre Wohnung unrenoviert bezogen haben und deren Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag unwirksam ist, können den Vermieter zum Renovieren zwingen, allerdings nur gegen hälftige Beteiligung an den Kosten.

Gerne beraten wir Sie dazu in unserer Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze beantwortet gerne Ihre mietrechtlichen Fragen

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