Kein Widerrufsrecht bei im Haus des Arbeitnehmers geschlossenen Aufhebungsverträgen

Kein Widerrufsrecht bei im Haus des Arbeitnehmers geschlossenen Aufhebungsverträgen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07.02.2019, Az.: 6 AZR 75/18 entschieden, dass Arbeitnehmer Aufhebungsverträge, die im Rahmen einer Haustürsituation geschlossen wurden, nicht widerrufen können. Eine Arbeitnehmerin hatte gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geklagt, nachdem sie zuhause bei sich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hatte.

Einen ausführlicheren Artikel über dieses Urteil finden Sie hier.

Sollten Sie in einem derartigen Fall – oder generell im Arbeitsrecht – Beratungsbedarf haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Reimer gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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