Flexible Krankschreibung: Videosprechstunde

Flexible Krankschreibung: Videosprechstunde

Bisher können Ärztinnen und Ärzte Patienten per Video krankschreiben, wenn diese in der Praxis schon bekannt sind. Eine Krankschreibung per Video kann bis zu 7 Kalendertagen erfolgen.

Nunmehr hat der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen, dass eine Krankschreibung per Videosprechstunde künftig bis zu 3 Kalendertage auch dann möglich ist, wenn man noch kein Patient in der Arztpraxis ist.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig, sondern muss noch vom Gesundheitsministerium geprüft werden. Wird er nicht beanstandet, könnte er in einigen Wochen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Allgemein gilt allerdings: Eine Folge-Krankschreibung per Videosprechstunde ist in jedem Fall nur dann möglich, wenn die vorherige, erstmalige Krankschreibung, nach einer persönlichen Untersuchung in der Praxis erfolgt ist.

Auch gibt es keinen Anspruch auf eine Videokrankschreibung bei dem jeweiligen Arzt. Beharrt der Arzt wegen der beschriebenen Symptome auf eine Untersuchung in der Praxis, muss er nicht per Videosprechstunde krankschreiben.

Unabhängig hiervon gilt noch bis 31.12.2021 die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung, wonach bei leichten Erkältungsbeschwerden man sich auf diesem Weg ohne Besuch in der Arztpraxis bis zu 7 Kalendertage krankschreiben lassen kann.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen,

Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt

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