Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023
Ab 01. Januar 2023 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer im Krankheitsfall keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr in Papierform an ihren Arbeitgeber leiten.
Vielmehr genügt es, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitteilt. Der Arbeitgeber ruft sodann eine elektronische AU-Bescheinigung (so genannte eAU) über die Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters ab.
Bei privatversicherten Mitarbeitern bleibt bis auf Weiteres alles beim Alten. Diese müssen die Krankmeldung auch weiterhin in Papierform bei ihrem Arbeitgeber abgeben.
Durch die neue eAU sollen die Prozesse rund um die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeiter beschleunigt und vereinfacht werden.
Ihre Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen,