Corona-Krise: Krankschreibung per Video erlaubt!
Wie nunmehr bekannt wurde, können sich Patienten künftig auch per Videosprechstunde vom Arzt in Einzelfällen krankschreiben lassen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte bei dem behandelten Arzt persönlich bekannt ist und auch die Erkrankung einer Untersuchung per Videosprechstunde zulässt.
Einen Anspruch auf Krankschreibung per Videosprechstunde gibt es allerdings nicht.
Auch ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video auf einen Zeitraum von 7 Kalendertagen begrenzt. Eine Folge-Krankschreibung in der gleichen Art und Weise der Video-Krankschreibung darf und kann es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbar persönlichen Untersuchung festgestellt wurde.
Um Spekulationen vorzubeugen: Onlinefragebögen, Chatbefragungen oder Telefonate reichen nicht für eine Krankschreibung aus.
Hinweisen wollen wir auch darauf, dass mit Wirkung ab 01.01.2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und auch elektronisch übermittelt werden kann.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt und Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer