Berufsausbildungsverhältnis und Kettenarbeitsverträge
Entscheidung zum Arbeitsrecht
Berufsausbildungsverhältnis und Kettenarbeitsverträge
In seinem Urteil vom 21.09.2011, AZ.: 7 AZR 375/10, hat das Bundesarbeitsgericht noch einmal klargestellt, dass sich an ein Ausbildungsverhältnis ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis anschließen darf, da es sich bei einem Berufsausbildungsverhältnis nicht um ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Teilzeitbefristungsgesetztes handelt.