Berliner Arbeitsgericht rügt Gesetzgeber für mangelhaftes Mindestlohngesetz
Es passiert auch nicht alle Tage, dass ein Gericht die (mangelnde Qualität) eines Gesetzes in einer derartigen Deutschlichkeit rügt, wie es kürzlich das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 04.03.2015, Az.: 54 Ca 14420/14) getan hat. Inhaltlich ging es darum, welche konkreten Lohnbestandteile zum Mindestlohn gezählt werden müssen/können. Hierfür trifft das Mindestlohngesetz (MiLoG) aber keine Aussage. Und das obwohl im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Ausdrückliche Bitte durch den Bundestag erfolgt war.
Man darf gespannt sein, ob der Gesetzgeber nachbessert oder die Arbeiten an die Arbeitsgerichte weiter gibt.
Einen ausführlichen Artikel über das Uhrteil finden Sie hier.
Sollten Sie in einem ähnlichen Fall – oder generell im Arbeitsrecht – Beratungsbedarf haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Reimer gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.