Am 30.09.2018 läuft Meldefrist des Datenschutzbeauftragten ab
Betriebe, die nach den Regelungen der ab Mai 2018 geltenden EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) einen Datenschutzbeauftragten zu benennen haben, sollten unbedingt auf die Meldefrist bis zum 30.09.2018 achten. Innerhalb dieser Frist müssen Unternehmen ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) melden.
Das BayLDA bietet auf seiner Homepage ein Online-Formular zur Meldung an. Bis zum Ablauf der Meldefrist sind Meldungen sanktionslos möglich.
Sollten Sie unsicher sein, ob ihr Betrieb einen Datenschutzbeauftragten benötigt, so können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen gerne für Sie, ob ihr Betieb einen Datenschutzbeauftragten benennen muss.