Achtung: Neuer Bußgeldkatalog

Achtung: Neuer Bußgeldkatalog

Kürzlich haben sich die Verkehrsminister der Länder auf die Reform der Straßenverkehrsordnung geeinigt.

Um es vorwegzunehmen: die Bußgelder wurden erheblich erhöht.

Im Einzelnen:

  • Das Parken auf Geh- oder Radwegen wird künftig bis zu € 110,00 kosten;
  • das Parken und Halten in zweiter Reihe wird künftig bis zu € 110,00 kosten;
  • das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird statt € 35,00 künftig € 55,00 kosten;
  • bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten erfolgt eine Erhöhung auf bis zu € 100,00;
  • das Durchfahren durch eine oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet künftig bis zu € 320,00 Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot;
  • Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeparkplatz zuparkt, wird mit € 55,00 verwarnt werden.

Es ist mit erheblich höheren Strafen auch für „Zu-Schnell-Fahrer“ zu rechnen.

Allerdings sind die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug nicht betroffen. Diese bleiben wie vor der Reform bestehen. Das zu schnelle Fahren wird künftig wie folgt geahndet:

  • 10 km/h zu schnell: künftig € 30,00 statt € 15,00
  • 11 km/h – 15 km/h zu schnell: € 50,00 statt € 25,00
  • 16 km/h – 20 km/h zu schnell: € 70,00 statt € 35,00
  • 21 km/h – 25 km/h zu schnell: € 115,00 statt € 80,00
  • 26 km/h – 30 km/h zu schnell: € 180,00 statt € 100,00
  • 31 km/h – 40 km/h zu schnell: € 260,00 statt € 160,00
  • 41 km/h – 50 km/h zu schnell: € 400,00 statt € 200,00

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt immer gerne zur Verfügung.

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