Achtung: Neuer Bußgeldkatalog
Kürzlich haben sich die Verkehrsminister der Länder auf die Reform der Straßenverkehrsordnung geeinigt.
Um es vorwegzunehmen: die Bußgelder wurden erheblich erhöht.
Im Einzelnen:
- Das Parken auf Geh- oder Radwegen wird künftig bis zu € 110,00 kosten;
- das Parken und Halten in zweiter Reihe wird künftig bis zu € 110,00 kosten;
- das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird statt € 35,00 künftig € 55,00 kosten;
- bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten erfolgt eine Erhöhung auf bis zu € 100,00;
- das Durchfahren durch eine oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet künftig bis zu € 320,00 Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot;
- Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeparkplatz zuparkt, wird mit € 55,00 verwarnt werden.
Es ist mit erheblich höheren Strafen auch für „Zu-Schnell-Fahrer“ zu rechnen.
Allerdings sind die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug nicht betroffen. Diese bleiben wie vor der Reform bestehen. Das zu schnelle Fahren wird künftig wie folgt geahndet:
- 10 km/h zu schnell: künftig € 30,00 statt € 15,00
- 11 km/h – 15 km/h zu schnell: € 50,00 statt € 25,00
- 16 km/h – 20 km/h zu schnell: € 70,00 statt € 35,00
- 21 km/h – 25 km/h zu schnell: € 115,00 statt € 80,00
- 26 km/h – 30 km/h zu schnell: € 180,00 statt € 100,00
- 31 km/h – 40 km/h zu schnell: € 260,00 statt € 160,00
- 41 km/h – 50 km/h zu schnell: € 400,00 statt € 200,00
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt immer gerne zur Verfügung.