Entscheidung zum Verkehrsrecht
Kein Vollkaskoschutz für Schäden durch Fehler beim Rückwärtsfahren
Die Vollkaskoversicherung haftet nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 07.09.2011, AZ.: 343 C 11207/11, nicht für folgenden Schaden: Ein Autofahrer ist beim Rückwärtsfahren unaufmerksam und verhakt sich deshalb seine Anhängerkupplung mit der Folge, dass der Anhänger an seinem eigenen Wagen eine Delle verursacht. Nach Auffassung des Amtsgerichts München liegt in diesem Fall kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, sondern ein reiner Bedienungsfehler des Fahrers.