Schließt Quarantäne-Anordnung die Gewährung von Erholungsurlaub aus?
Es gilt im deutschen Arbeitsrecht der Grundsatz, dass Urlaub dann nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit arbeitsunfähig erkrankt.
Im Rahmen der Corona-Pandemie gab es nicht selten die Konstellation, dass das Gesundheitsamt gegenüber einem Arbeitnehmer, der zu dieser Zeit Urlaub in Anspruch nahm, eine Anordnung zur häuslichen Quarantäne traf, obwohl dieser Mitarbeiter keinerlei Krankheitssymptome aufwies.
Ob der oben genannte Grundsatz auch für derartige Konstellationen gilt, bleibt bis auf Weiteres ungeklärt. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Fall bis dato nicht entschieden und diesbezüglich den Europäischen Gerichtshof angerufen.
Der EuGH muss nunmehr entscheiden, ob eine Urlaubseinbringung für Zeiten der häuslichen Quarantäne gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt. Erst wenn dies geklärt ist, wird das BAG eine Entscheidung treffen können.
Ihre Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen,
Lars Reimer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht