Landgericht Regensburg weist Klage von Gastronomen ab
Anfang Oktober hatten wir über einen wichtigen Etappensieg der Gastronomiebetriebe berichtet. Das Landgericht München I hatte entschieden, dass eine Betriebsschließungsversicherung (nachfolgend BSV benannt) ca. 1 Million € an einen Münchner Gastronomiebetrieb zu leisten hat. Hintergrund waren die coronabedingten Umsatzausfälle.
Am heutigen Tage hat das Landgericht Regensburg nunmehr eine diametrale Entscheidung getroffen. Es wies eine Klage eines in Regensburg ansässigen Gastronomen ab, der seine BSV auf € 125.00 0,00 verklagt hatte. Wir sind auf die Entscheidungsgründe und die Argumentation des hiesigen Landgerichts sehr gespannt.
Derartige Urteile können nicht 1 zu 1 auf sämtliche BSV übertragen werden. Gastronomen sollten sich durch das abweisende Urteil aus Regensburg daher nicht allzu sehr abschrecken lassen. Vielmehr raten wir dazu an, die individuellen Erfolgsaussichten zeitnah anwaltlich prüfen lassen.
Wir konnten bereits einige Gastronomiebetriebe gegen ihre BSV erfolgreich vertreten und in diesem Rahmen erhebliche Versicherungsleistungen im Vergleichswege durchsetzen.
Bei Rückfragen können sich jederzeit gerne an Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt und Herrn Rechtsanwalt Lars Reimer aus unserer Kanzlei wenden.
Wir beraten Sie gerne!
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