Umgangsrecht und Corona
Gibt es eine gerichtliche Klärung / Festlegung des Umgangsrechts, müssen sich alle trotz der Thematik Corona daran halten.
Wenn die Vereinbarung bzw. der der Beschluss zum Umgangsrecht familiengerichtlich gebilligt ist, kann gegen den, der gegen die Umgangsregelung verstößt, sogar ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
So ging es kürzlich einer Mutter, die das Umgangsrecht verweigerte mit dem Vater mit der Begründung, in ihrem Haushalt würden ihre Eltern leben, die Risikopatienten seien. Sie wollte das Umgangsrecht auf Gespräche über den Balkon und Telefonate beschränken. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat dem Vater Recht gegeben, der sich dies nicht gefallen lassen wollte und ein Ordnungsgeld gegen die Mutter beantragt hat.
Das Umgangsrecht ist nach Auffassung der Rechtsprechung stärker als die Corona Gefahr.
Auch das Amtsgericht Regensburg hat erst kürzlich einem Ordnungsgeldantrag eines Vaters stattgegeben, bei dem die Eltern aus dem Kosovo zu Besuch waren. Die Mutter hatte den Umgang zunächst verweigert bzw. unter die Bedingung gestellt, die Großeltern aus dem Kosovo sollen einen negativen Corona-Test vorlegen. Vorher würde das Kind nicht mehr den Wochenendumgang beim Vater ausüben können. Das Amtsgericht Regensburg bestätigte, dass dies keine Begründung sei, weswegen ein Umgang nicht stattfinden sollte. Gegen die Mutter wurde ein Ordnungsgeld von € 500,00 festgesetzt.
Die Gerichte scheinen sich grundsätzlich einig zu sein, dass das Umgangsrecht der Corona- Gefahr überwiegt.