Corona-Krise: Bezugsdauer Arbeitslosengeld I um drei Monate verlängert
Zur Abmilderung der mit der Corona-Krise einhergehenden negativen Folgen, hat die Regierung eine Verlängerung der Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I um zusätzliche drei Monate beschlossen.
Die Verlängerung gilt für all diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01.05. Und 31.12.2020 enden würde.
Darüber hinaus ist ebenfalls im Gespräch, die Bezugsdauer von Insolvenzgeld von drei auf sechs Monate zu verlängern. Dieser Aspekt dürfte für eine Vielzahl von Arbeitnehmern leider noch sehr relevant werden. Bereits jetzt steht fest, dass eine große Anzahl an Unternehmen die Corona-Krise wirtschaftlich nicht überleben werden. Im Insolvenzfall können Betriebe oftmals die letzten Gehälter nicht oder zumindest nicht mehr vollständig bezahlen. Hier greift das umlagefinanzierte Insolvenzgeld ein. Dieses wird derzeit maximal für die drei Monate vor dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beziehungsweise die Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse in Höhe des Nettolohns (begrenzt durch die Bruttobeitragsbemessungsgrenze) an den Arbeitnehmer bezahlt. Dieser Zeitraum soll nun auf sechs Monate ausgedehnt werden.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,