Was müssen unverheiratete Eltern beachten?
Im Gegensatz zu verheirateten Eltern müssen unverheiratete Eltern mehr beachten und mehr Behördengänge unternehmen. In einer Ehe ist z. B. der Ehepartner automatisch Vater, der mit der Mutter verheiratet ist. Bei nicht verheirateten Paaren muss die Vaterschaft anerkannt werden. Auch ist zu klären, ob nur die Mutter das Sorgerecht erhält oder auch dem Vater die elterliche Sorge eingeräumt werden soll. Insofern ist zu klären, wie es sich verhält bei Reisen. Hier müssen gegebenenfalls Vollmachten ausgestellt werden. Auch beim Finanzamt sind Besonderheiten zu berücksichtigen, was den Kinderfreibetrag anbelangt. Dieser Komplex ist sehr umfassend.
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie als unverheiratetes Paar Eltern geworden sind, sodass Sie nichts Wichtiges versäumen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze jederzeit gerne zur Verfügung.