Vergleichsverhandlungen hemmen arbeitsrechtliche Ausschlussfristen
Das Bundesarbeitsgericht hat im Rahmen seines Urteils vom 20.06.2018, Az.: 5 AZR 262/17 zu der Frage Stellung genommen, ob außergerichtliche Vergleichsverhandlungen den Fortlauf von arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen hemmen und dies im Ergebnis bejaht.
In dem dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt forderte ein Arbeitnehmer zunächst außergerichtlich die Vergütung von Überstunden und die Abgeltung von Urlaub. Die Verhandlungen, die letztendlich ergebnislos blieben, zogen sich über einen Zeitraum von circa zwei Monate hin. Im Anschluss, allerdings wieder knapp zwei Monate später erhob der Arbeitnehmer Klage zum Arbeitsgericht. Nachdem das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht die Klage mit der Begründung abwiesen, dass die Ansprüche nicht innerhalb der dreimonatigen Ausschlussfrist geltend gemacht wurden, entschied das BAG zugungsten des Arbeitnehmers. Danach habe der Kläger die dreimonatige Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche gewahrt, weil sie für die Dauer der Vergleichsverhandlungen entsprechend § 203 Satz 1 BGB gehemmt war.
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