Reiserecht im Umbruch – Bei uns werden Sie aktuell beraten
Der Bundestag plant aktuell Änderungen im Reisevertragsrecht. Die neuen Richtlinien sollen die Sätze innerhalb der EU weitgehend vereinheitlichen. Für den Verbraucher werden mehrere Änderungen eingeführt.
Z.B. wird der Begriff der Pauschalreise erweitert. Außerdem sollen Standard-Infoblätter für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen. Die Frist zur Geltendmachung der Mängel wird verlängert von bisher einem Monat auf zwei Jahre.
Leider entfällt der ursprünglich geplante Schutz für den Urlaub im Ferienhaus. Dies gilt leider auch für Tagesreisen. Ausgenommen hiervon sind hochwertige Tagesreisen ab einem Wert von € 500,00.
Bis der Bundesrat über dieses Gesetz entschieden hat, gilt noch die alte Rechtslage.
Wir können Sie umfassend beraten, sollten Sie anlässlich einer aktuell unternommenen Reise Mängel geltend machen müssen. Wenden Sie sich gerne an uns. Wir werden Sie kompetent beraten.