Vermieter darf nach falscher Betriebskostenabrechnung Vorauszahlungen nicht erhöhen

Vermieter darf nach falscher Betriebskostenabrechnung Vorauszahlungen nicht erhöhen

3. Juni 2012|Aktuelles, Mietrecht|

Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 15.05.2012, Az.: VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11 beschlossen, dass der Vermieter nicht zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. Damit gibt der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtssprechung zu diesem Komplex auf.

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