Vermieter darf nach falscher Betriebskostenabrechnung Vorauszahlungen nicht erhöhen
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 15.05.2012, Az.: VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11 beschlossen, dass der Vermieter nicht zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. Damit gibt der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtssprechung zu diesem Komplex auf.