Vereinfachung der Betriebskostenabrechnung für den Vermieter

Vereinfachung der Betriebskostenabrechnung für den Vermieter

Urteil des BGH vom 20.01.2016, AZ.: VIII ZR 93/15

 

Der BGH hat die Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen gelockert. Vermieter, die Kosten auf mehrere Gebäude verteilen oder um nicht umlagefähige Anteile bereinigen, müssen nun nicht mehr aufschlüsseln, wie sie die Kosten ermittelt haben.

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