Kein Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.04.2014 , Az.: VII ZR 241/13 klar gestellt, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwararbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstötßt, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann. In dem zu entscheidenden Fall beauftragte der Beklagte den Kläger mit der Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten. Ein Teil der Arbeiten sollte bar bezahlt werden. [...]