Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt spielt nicht nur der Elementarbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle eine Rolle. Vielmehr kommt es oft zum Anfall von sog. Mehr- oder Sonderbedarf. Während der Sonderbedarf solche Ausgaben für das Kind umfasst, die unvorhergesehen und einmalig auftreten und derart hohe Ausgaben zur Folge haben, dass diese nicht durch entsprechende Rücklagen vom Elementarunterhalt gedeckt werden [...]