
Vertriebsrecht
Das Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es dient der Regelung der Absatzorganisation. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter (=Handelsvertreterrecht) oder Makler, zwischen Versicherung und Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler.
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