Miet- und Leasingrecht
Das Mietrecht beschäftigt sich sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.
Das Leasingrecht ähnelt dem Mietrecht und stellt eine spezielle Finanzierungsform dar, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
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