Medizinrecht
Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Prüfung der geltend gemachten Ansprüche aus Vertrag und/ oder Delikt
- Rechte und Pflichten von Arzt und Patient
- Aufklärungs- Behandlungs-, Dokumentations- und Auskunftsfehler
- Feststellung der eingetretene Schäden
- Feststellung der verwertbaren Beweismittel
- Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
- Verhandlungen mit Ärzten und Schlichtungsstellen
- Vertretung bei Arzthaftpflichtprozessen
- Allg. Beratung betr. Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler sowie sonstiger Pflichtverstöße
- Eilmaßnahmen