Rechtsanwälte Regensburg - Rechtsanwaltskanzlei Weinelt & Collegen

Arzthaftungsrecht

Die Arzthaftung beschäftigt sich mit Verstößen des Arztes gegen seine sich aus dem zwischen Arzt und Patient abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Pflichten. So schuldet der Arzt grds. keinen Erfolg, sondern „nur“ das fachgerechte Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden.

Gerne stehen wir Ihnen – auch kurzfristig – für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Prüfung der geltend gemachten Ansprüche aus Vertrag und/ oder Delikt
  • Rechte und Pflichten von Arzt und Patient
  • Aufklärungs- Behandlungs-, Dokumentations- und Auskunftsfehler
  • Feststellung der eingetretene Schäden
  • Feststellung der verwertbaren Beweismittel
  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Verhandlungen mit Ärzten und Schlichtungsstellen
  • Vertretung bei Arzthaftpflichtprozessen
  • Allg. Beratung betr. Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler sowie sonstiger Pflichtverstöße
  • Eilmaßnahmen