
Architektenrecht
Das Architektenrecht regelt die Rechten und Pflichten der Architekten.
Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich zusammen aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft (Bürgerliches Gesetzbuch, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern).
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