Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Die Kanzlei Dr. Weinelt & Collegen vertritt sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Dadurch wissen wir ganz genau, wie die jeweils andere Partei denkt und taktiert. Dieses Wissen nutzen wir, um die Position der eigenen Mandantschaft zu stärken und jeweils das optimale Ergebnis erzielen zu können.
In nahezu keinem anderen Rechtsgebiet ist die Kenntnis der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung so wichtig wie im Arbeitsrecht. Daher bilden wir uns jedes Jahr umfangreich fort. Umgekehrt schulen wir Personalabteilungen von Unternehmen im Bereich des Arbeitsrechts.
Unser Anspruch ist, jederzeit für die eigene Mandantschaft (unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg) verfügbar zu sein, um im Bedarfsfalle schnelle Hilfe leisten zu können. Diese Devise gilt umso mehr für das Arbeitsrecht. Denn das Arbeitsrecht ist geprägt von einem besonderen Beschleunigungsgrundsatz. Dadurch möchte der Gesetzgeber erreichen, dass die Parteien so schnell wie möglich Rechtsklarheit erlangen. Diesen Grundsatz haben wir uns auf die Fahne geschrieben. Für unsere Mandantschaft bedeutet dies, dass in den allermeisten Fällen im Bedarfsfalle noch am selben Tage ein Besprechungstermin bei einem unserer im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälten angeboten werden kann. Daran anschließend behandeln wir diese Mandate, insbesondere wenn Kündigungen im Raum stehen, mit höchst möglicher Priorität.
Auch Ihr arbeitsrechtliches Anliegen lässt sich mithilfe unserer Rechtsanwälte sicherlich lösen. Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin über unser Sekretariat und lassen sich von uns beraten. Bitte beachten Sie, dass Ansprüche im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis oftmals kurzen Verfallfristen unterliegen. Dies bedeutet, dass eine frühzeitige Konsultierung eines auf das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts spezialisierten Rechtsanwalts enorm wichtig ist.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Angriff von Kündigungen durch Erhebung von Kündigungsschutzklagen zu den Arbeitsgerichten,
- Beratung vor und nach Ausspruch von Kündigungen,
- Unterstützung bei der Vorbereitung von rechtssicheren Kündigungen,
- Durchsetzung von Zeugnis- und Zeugnisberichtigungsansprüchen,
- Vertretung im Rahmen von Güterichterverfahren,
- Verhandlung mit dem Inklusionsamt bei Kündigungen von schwerbehinderten Mitarbeitern,
- Unterstützung bei der Entfernung von unberechtigten Abmahnungen aus der Personalakte,
- Überprüfung von Arbeitsverträgen,
- Mithilfe bei Fragen rund um die Elternzeit,
- Erstellung von individuell angepassten Arbeitsverträgen,
- Beratung rund um befristete Arbeitsverträge samt Vertragserstellung,
- Beratung und Durchsetzung von Abfindungszahlungen,
- Beratung über Arbeitnehmerrechte in Insolvenzverfahren,
- Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (Entgeltzahlung, auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, auch Erziehungsurlaub (Elternzeit)
- Gestaltung und Erstellung spezieller Verträge, z.B. Geschäftsführerverträge, Handelsvertreterverträge, Verträge für Familienmitglieder, leitende Angestellte, Auslandseinsätze etc.,
- Eilmaßnahmen,
- Beratung von Betriebsräten in sämtlichen Bereichen,
- Erstellung und Aushandlung von Betriebsvereinbarungen,
- Betreuung im Rahmen von Betriebs- und Teilbetriebsschließungen,
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen in Betrieben, unserer Kanzlei und Hochschulen,
- usw.
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Achtung: Nachweisgesetz ändert sich, Arbeitgeber müssen handeln
Die Änderung des Nachweisgesetzes wird sich in der Praxis sehr stark auswirken, sodass die Änderungen zwingend zur Kenntnis genommen werden müssen, um die gesetzlichen Änderungen fristgemäß umsetzen zu können. Die Änderungen gelten für sämtliche Arbeitsverträge, … Mehr lesen
Wie weit geht der Anspruch auf Homeoffice?
Ein genereller Anspruch auf Gewährung von Home-Office existiert (noch) nicht. Allerdings wurde die Hürde für die Versagung einer Home-Office-Tätigkeit zwischenzeitlich ganz erheblich vergrößert. So enthält das Infektionsschutzgesetz in der aktuellen Fassung in § 28 b … Mehr lesen
Vorsicht Arbeitgeber: Mindestlohnverstoß droht!
Der Mindestlohn ist zum 01.01.2022 auf brutto € 9,82 angestiegen. Am 01.07.2022 wird er dann weiter auf brutto € 10,45 angehoben werden. Arbeitgeber in der Niedriglohnbranche und diejenigen, die Mini-Jobber beschäftigen, sollten dringend die vertraglichen … Mehr lesen