Mieter wollten auf ihrem Balkon eine Markise anbringen, um sich vor der Sonneneinstrahlung zu schützen. Der Vermieter hat zunächst seine Erlaubnis nicht erteilt. Die Richter des Amtsgerichts Pankow / Weißensee (Az.: 4 C 367/14) gaben dem Mieter recht. Die Anbringung der Markise muss erlaubt werden. Dieser Sonnenschutz stellt keine optische Beeinträchtigung dar.

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