Markisen sind erlaubt, wenn die Sonne brennt

Markisen sind erlaubt, wenn die Sonne brennt

Mieter wollten auf ihrem Balkon eine Markise anbringen, um sich vor der Sonneneinstrahlung zu schützen. Der Vermieter hat zunächst seine Erlaubnis nicht erteilt. Die Richter des Amtsgerichts Pankow / Weißensee (Az.: 4 C 367/14) gaben dem Mieter recht. Die Anbringung der Markise muss erlaubt werden. Dieser Sonnenschutz stellt keine optische Beeinträchtigung dar.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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