Kindesunterhalt und Kindergeld

Kindesunterhalt und Kindergeld

Nach einer neueren Entscheidung des OLG Celle wurde die Zuordnung des staatlichen Kindergeldes, wenn die minderjährigen Kinder von beiden Elternteilen in einem paritätischen Wechselmodell mit zeitlich gleichen Anteilen betreut werden, geregelt. Danach soll die Kindergeldstelle nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, wer das Kindergeld bekommt. Derjenige soll das Kindergeld bekommen, der Gewähr dafür bietet, dass das Kindergeld zum Wohle des Kindes verwendet wird. Insofern ist das Verhalten jedes Elternteils vor dem Entstehen des Streits um die Zuordnung des Kindergeldes zu würdigen. (Beschluss vom 25.05.2018, Az.: 19 UF 24/18).

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze jederzeit gerne zur Verfügung.

Teilen Sie diesen Beitrag