Kindesunterhalt und Kindergeld
Nach einer neueren Entscheidung des OLG Celle wurde die Zuordnung des staatlichen Kindergeldes, wenn die minderjährigen Kinder von beiden Elternteilen in einem paritätischen Wechselmodell mit zeitlich gleichen Anteilen betreut werden, geregelt. Danach soll die Kindergeldstelle nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, wer das Kindergeld bekommt. Derjenige soll das Kindergeld bekommen, der Gewähr dafür bietet, dass das Kindergeld zum Wohle des Kindes verwendet wird. Insofern ist das Verhalten jedes Elternteils vor dem Entstehen des Streits um die Zuordnung des Kindergeldes zu würdigen. (Beschluss vom 25.05.2018, Az.: 19 UF 24/18).
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