Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht befasst sich mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Umgangssprachlich wird es auch als „Konkurs“ oder „pleite“ oder gar „Bankrott“ bezeichnet und betitelt im Ergebnis die Unfähigkeit des Schuldners, seine Zahlungsverpflichtung gegenüber den Gläubigern zu erfüllen. Die Insolvenz ist hierbei gekennzeichnet durch akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung.
Gerade wirtschaftlich schwierige Zeiten erfordern eine kompetente Beratung. Als Wirtschaftskanzlei mit über 50-jähriger Erfahrung stehen wir selbstständig Tätigen sowie Unternehmen auch und gerade bei Fragen der Sanierung und Beratung in der Krise zur Seite. Wir beraten bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht, insbesondre über Insolvenzgründe und Haftungsrisiken strafrechtlicher und zivilrechlicher Art, wobei wir unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Bitte bedenken Sie: eine Unternehmenskrise kann auch Chancen für Unternehmen, Gesellschafter und Investoren bieten. Etwa durch die Möglichkeit, Unternehmensteile erwerben oder sich von verlustbringenden Unternehmensteilen trennen zu können. Hier profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung aus Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern sowie regionalen und überregionalen Banken.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir als Wirtschaftskanzlei keine Beratung für Verbraucherinsolvenzverfahren anbieten.
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