Nichtiger Ehevertrag?
Vielen Paare schließen vor der Eheschließung einen Ehevertrag beim Notar.
Ob dann die jeweiligen Regelungen auch in Zukunft wirksam bleiben, wird von der Rechtsprechung der Familiengerichte sowie auch dem Bundesgerichtshof häufig überprüft. Jüngst hat das Oberlandesgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 10.05.2017, AZ.: 3 W 21/17, einen Ehevertrag für nichtig erklärt, in dem die Ehefrau weder einen Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an Rentenansprüchen Ihres Mannes gehabt hätte. Außerdem wurde auch noch ihr Unterhaltsanspruch weitestgehend eingeschränkt.
Dies sei in der Summe eine insgesamt unangemessene Benachteiligung, die zur Nichtigkeit des Ehevertrags führt, entschied der Senat.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Ehevertrag haben oder, bevor Sie einen Ehevertrag abschließen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze aus unserer Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin.