Rechtsanwälte Regensburg - Rechtsanwaltskanzlei Weinelt & Collegen

Medizinrecht

Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.

Gerne stehen wir Ihnen – auch kurzfristig – für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Prüfung der geltend gemachten Ansprüche aus Vertrag und/ oder Delikt
  • Rechte und Pflichten von Arzt und Patient
  • Aufklärungs- Behandlungs-, Dokumentations- und Auskunftsfehler
  • Feststellung der eingetretene Schäden
  • Feststellung der verwertbaren Beweismittel
  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Verhandlungen mit Ärzten und Schlichtungsstellen
  • Vertretung bei Arzthaftpflichtprozessen
  • Allg. Beratung betr. Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler sowie sonstiger Pflichtverstöße
  • Eilmaßnahmen