Bankenrecht
Das Bankenrecht umfasst einen speziellen Teil des Zivil- und des Wirtschaftsrechts.
Dabei spielt regelmäßig das Vertragsverhältnis zwischen Bankkunde und Kreditinstitut eine entscheidende Rolle. Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge können vielschichtig sein, so dass stets Rechtsnormen aus einer Vielzahl von Teilrechtsgebieten innerhalb des Zivilrechts, aber auch des Steuerrechts, beachtet werden müssen. Das Bankenrecht fordert daher einen besonderen Weitblick, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Aufgrund der Komplexität und Spezialität des Bankenrechts, verwundert es nicht, dass die Zivilgerichte und selbst der Bundesgerichtshof eigene Senate für das Bankenrecht eingeführt haben.
Ansprechpartner