Arzthaftungsrecht
Die Arzthaftung beschäftigt sich mit Verstößen des Arztes gegen seine sich aus dem zwischen Arzt und Patient abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Pflichten. So schuldet der Arzt grds. keinen Erfolg, sondern „nur“ das fachgerechte Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden.
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