Rechtsanwälte Regensburg - Rechtsanwaltskanzlei Weinelt & Collegen

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht befasst sich mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Umgangssprachlich wird es auch als „Konkurs“ oder „pleite“ oder gar „Bankrott“ bezeichnet und betitelt im Ergebnis die Unfähigkeit des Schuldners, seine Zahlungsverpflichtung gegenüber den Gläubigern zu erfüllen. Die Insolvenz ist hierbei gekennzeichnet durch akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung.

Gerade wirtschaftlich schwierige Zeiten erfordern eine kompetente Beratung. Als Wirtschaftskanzlei mit über 50-jähriger Erfahrung stehen wir selbstständig Tätigen sowie Unternehmen auch und gerade bei Fragen der Sanierung und Beratung in der Krise zur Seite. Wir beraten bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht, insbesondre über Insolvenzgründe und Haftungsrisiken strafrechtlicher und zivilrechlicher Art, wobei wir unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Bitte bedenken Sie: eine Unternehmenskrise kann auch Chancen für Unternehmen, Gesellschafter und Investoren bieten. Etwa durch die Möglichkeit, Unternehmensteile erwerben oder sich von verlustbringenden Unternehmensteilen trennen zu können. Hier profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung aus Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern sowie regionalen und überregionalen Banken.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir als Wirtschaftskanzlei keine Beratung für Verbraucherinsolvenzverfahren anbieten.

Wir beraten bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht

    Ansprechpartner

    Gerne stehen wir Ihnen – auch kurzfristig – für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

    Wie können wir Ihnen helfen?

    • Beratung bei allen Fragen in der Krise des Unternehmens

    • Beratung über Insolvenzgründe wie (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

    • Beratung über zivilrechtliche Haftungsrisiken (im Vorfeld) einer Insolvenz
    • Beratung über strafrechliche Haftungsrisiken (im Vorfeld) einer Insolvenz

    • Beratung zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens

    • Beratung bei Sanierung und Restrukturierung

    • Beratung über Handlungsoptionen in der Krise, wie insbes.

    • Außergerichtliche Sanierung

    • Sanierung vor Eintritt der Insolvenzreife nach dem präventiven Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

    • Insolvenz in Eigenverwaltung

    • Regelinsolvenzverfahren

    • Insolvenzplan

    • Beratung des Geschäftsführers in der Krise, insbes. Haftungsrisiken und Strafbarkeit

    • Beratung des Gesellschafter in der Krise, insbes. Haftungsrisiken und Strafbarkeit
    • Beratung bei Sonderregeln zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Stichwort: Corona)

    • Beratung und Vertretung in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren in sämtlichen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten

    • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Strafrecht, isnbes. Verdacht der Insolvenzverschleppung und/ oder des Bankrottes u.

    • Distressed Mergers & Acquisitions

    • Beratung und Vertretung bei Ausgliederung und Verkauf von Unternehmensteilen

    • Beratung und Vertretung bei einem Kauf von Unternehmen(steilen) aus der Krise

    • Beratung und Vertretung bei Insolvenz per übertragender Sanierung oder Insolvenzplan

    • arbeitsrechtliche Risiken aus § 613 a BGB

    • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen dem Insolvenzverwalter gegenüber (Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle u. a.)